Nach langer Zeit und vielen Interventionen von allen Seiten ist der Zwang, bei Flügen aus der Schweiz in die EU zuerst einen offiziellen Flugplatz mit Zollabfertigung anfliegen zu müssen, gefallen. Was für Fussgänger, Velofahrer, Zug- und Autofahrenden schon längst gilt, ist auch in der General Aviation angekommen: Die Ein- und Ausreise ohne unnötige Formalitäten. Die Änderung selbst wurde bereits vor 2 Jahren auf europäischer Ebene beschlossen (siehe Unions-Zollkodex (UZK) der Europäischen Union (EU) Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d), aber es hat – zumindest in Deutschland – lange gebraucht, diese Änderung in den Alltag umzusetzen. Aber wer hat denn gesagt, dass Verwaltungsarbeit speditiv ist. Hauptsache es ist umgesetzt und das erst noch gerade richtig für die Flugsaison 2022.

Neu ist somit, dass wir bei Flügen nach Deutschland grundsätzlich alle deutschen Flugplätze anfliegen können, sofern und soweit wir keine verzollungspflichtigen Waren mitführen. Zollfrei sind – wie war das eben von den übrigen Grenzübertritten her kennen – die persönliche Gebrauchsgegenstände wie Kleider, Necessaire oder Reisemitbringsel und ähnliches. Wer andere Waren – also z.B. Einkäufe, Reparaturen etc. über dem Freibetrag – mitführt, muss weiterhin einen Zollflugplatz mit dem rot-/grünen Kanalsystem anfliegen und die Ware dort anmelden.

Eine Zollbeamtin und Pilotin aus Deutschland umschreibt das wie folgt: “Im Klartext bedeutet das, wer privat unterwegs ist und keine verbotenen oder sonstigen Mengeneinschränkungen unterliegenden Waren an Bord seines Flugzeugs hat, braucht bei der Ein- und Ausreise keinen Zollflugplatz zu nutzen, sonst schon! Wenn aber ein Zollflugplatz (aus welchen privaten oder fliegerischen Gründen auch immer) genutzt wird, dann gilt man erst als „durch“, wenn man durch den grünen Kanal gegangen ist, oder dem Zoll gegenüber keine Anmeldung abgegeben hat“.

Anscheinend besteht eine gewisse Unsicherheit, ob sich die Neuregelung in Deutschland selbst bereits bei allen Zollämtern und Flugplätzen herumgesprochen hat. Als EU-Regel sollten die neuen Regeln auch für Italien, Frankreich und Österreich gelten. Wir bleiben weiterhin dran, klären das und orientieren, sobald wir über Neuigkeiten der AOPAs dieser Länder verfügen.

Deshalb unsere Empfehlungen:

  • Nehmen Sie das unten verlinkte Schreiben der deutschen Generalzolldirektion mit sich (ausgedruckt oder elektronisch)
  • Sind Sie unsicher, fliegen Sie einen Zollflugplatz an
  • Flugpläne bleiben bei grenzüberschreitenden Flügen weiterhin Pflicht. Sie ersetzen bekanntermassen die Pflicht, einen Zollflugplatz anzufliegen, falls zollpflichtige Waren mitgeführt werden, nicht.
  • Zur Erinnerung: Schengen und Zollunion sind nicht das gleiche. Die Schweiz ist Mitglied des Schengenraums, nicht aber der Zollunion.

Und nun wünschen wir Ihnen eine schöne Flugsaison 2022 mit vielen schönen Flügen ohne unnötige Administration.

Mit herzlichen (zollfreien) Fliegergrüssen

Ihre AOPA Switzerland

https://www.aopa.ch/deutsch/news/aufhebung-zollflugplatzzwang/

https://www.fliegermagazin.de/news/neue-eu-regeln-der-zollflugplatz-zwang-entfaellt/