Fluganmeldung

Info
PPR & Zoll
  • PPR via redFlight.ch (PPR & Zoll Button), wird durch ein Mail «your flight was accepted” bestätigt oder “denied” verweigert
  • Bürozeiten 07:30 – 12:05 / 13:15 – 17:00 LT (Winter UTC+1, Sommer UTC+2)
  • Anmeldungen ausserhalb der Bürozeiten werden nicht bearbeitet
  • Flüge ausserhalb Tower-Zeiten auf Anfrage mit zusätzlichen Gebühren CHF 180 – 360 pro Bewegung
  • Internationale Flüge: mindestens 3h vor Ankunft/Abflug aus Schengen Staaten, 24h aus Non Schengen Staaten
  • Zoll Anmeldung wird im redFlight erstellt.
  • RFF CAT 3 – 5 mit Zusatzkosten auf Anfrage währen Bürozeiten
  • Fuel nur Jet-A1 verfügbar
  • LSZC ist grundsätzlich ein VFR Flugplatz mit ARR “Y” & DEP “Z”
  • ILS Emmen und SID Buochs können via PPR angefragt werden, wird aber nur bei schlechtem Wetter genehmigt.

PPR (Prior permission required) via redFligth für alle Flüge!

Der Pilot ist verpflichtet sich, die nachstehenden Zoll- und Polizeivorschriften einzuhalten und Crew sowie Passagiere über diese Kenntnis zu setzen. Im übrigen ist jeder Passagier für die Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich.

Bitte lesen Sie  die Zollbestimmungen aufmerksam durch.

Einfuhr:
Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden Sie unter:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private.html

Ausfuhr:
Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung geltend gemacht wird. Andere Waren dürfen nur über Zollflugplätze ein oder ausgeführt werden. Das nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne vorgänige Befragung.

Polizeivorschriften:
Pilot, Crew und Passagiere führen gültige Reisedokumente mit. Personen mit Visumpflicht müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Artikel 292 des schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.

Militärische Flüge aus dem Ausland:
Für diese Flüge muss vorgängig eine diplomatische Freigabe durch BAZL/FOCA erfolgen.
Antragsformular: www.bazl.admin.ch/diplomaticclearances

Ausnahmebewilligungen für Flüge ausserhalb der Flugbetriebszeiten:
Für Flüge ausserhalb der Flugbetriebszeiten muss vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden, welche nur in ausgewählten Fällen gewährt wird. Antragsformular

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