Fluganmeldung
Zollbestimmungen
Der verantwortliche Pilot ist verpflichtet, die nachstehenden Zoll- und Polizeivorschriften strikt einzuhalten und sicherzustellen, dass sowohl die Crew als auch sämtliche Passagiere darüber umfassend informiert sind. Unabhängig davon bleibt jeder Passagier persönlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Bitte lesen Sie die Zollbestimmungen aufmerksam durch.
Einfuhr:
Es dürfen ausschliesslich Waren im Rahmen der gesetzlich festgelegten Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, sofern diesen keine weiteren Einfuhrbeschränkungen entgegenstehen. Die einschlägigen Bestimmungen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private.html
Die Einfuhr von Waren hat darüber hinaus ausschliesslich über QuickZoll zu erfolgen.
Ausfuhr:
Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für welche keine Steuerbefreiung beansprucht wird. Andere Waren dürfen ausschliesslich über Zollflugplätze ein- oder ausgeführt werden.
Die Nichtbefolgung dieser Bestimmungen stellt eine Verletzung der Zollvorschriften dar und wird entsprechend geahndet. Zolldienstliche Kontrollen können ohne vorgängige Befragung durchgeführt werden.
Polizeivorschriften:
Pilot, Crew und Passagiere haben gültige Reisedokumente mitzuführen. Personen, die der Visumpflicht unterliegen, müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen.
Die Nichtbefolgung dieser Bestimmungen wird als Widerhandlung gegen Artikel 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches geahndet.
Militärische Flüge aus dem Ausland:
Für militärische Flüge aus dem Ausland ist vorgängig eine diplomatische Freigabe durch das BAZL/FOCA einzuholen. Diplomatic Clearances
Ausnahmebewilligungen für Flüge ausserhalb der Flugbetriebszeiten:
Für Flüge ausserhalb der festgelegten Flugbetriebszeiten ist vorgängig eine Bewilligung einzuholen. Solche Bewilligungen werden ausschliesslich in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Ausnahmebewilligungen für Flüge ausserhalb der Flugbetriebszeiten
