Vor gut drei Jahren stimmte Nidwalden der Beteiligung am Flugplatz Buochs zu. Vom versprochenen selbsttragenden Betrieb ist man aber noch weit entfernt, Einsprachen verzögern den Ausbau.

Die Zustimmung war deutlich. Über 66 Prozent sagten im November 2017 Ja zum 10-Millionen-Kredit für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs und zur 50-Prozent-Beteiligung des Kantons an der Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG (Abag). Im emotionalen Abstimmungskampf war einer der zentralen Streitpunkte, ob der Flugplatz selbsttragend betrieben werden könne. Nein, sagten die Gegner und befürchteten, dass der Kanton künftig jedes Jahr Beiträge für Verluste der Abag locker machen müsse. Die Regierung dagegen war sich sicher, ein wirtschaftlicher selbsttragender Flugplatz sei nach den vorgesehenen Investitionen möglich.

Mittlerweile sind drei Geschäftsjahre vergangen. Der Kanton musste in diesen drei Jahren aufgrund seiner 50-Prozent Beteiligung insgesamt 99’000 Franken an die Defizite der Abag zahlen. Die andere Hälfte wird von den Pilatus Flugzeugwerken getragen. Somit betrug das Defizit seit der Abstimmung total 198’000 Franken. Zu finden sind diese Zahlen in der Staatsrechnung bei der Volkswirtschaftsdirektion unter Wirtschaftsförderung (2018: 76’000 Franken, 2019: 0 Franken und 2020 werden es laut Auskunft der Volkswirtschaftsdirektion und der Abag 23’000 Franken sein.). Zu den Gründen sagt Markus Kälin, Verwaltungsratspräsident der Abag:

«Der Verlust im 2018 ist auf sehr hohe Kosten für das Umnutzungsdossier zurückzuführen, 2020 war coronageprägt.»

Die genauen Abschlusszahlen kann die Abag in Absprache mit den Aktionären nicht bekanntgeben.

Bundesamt rechnet mit Verfügung im Frühling

Bei den Investitionen wurden seit der Abstimmung erst der Kontrollturm für 1,4 Millionen Franken vom Kanton übernommen und 130’000 Franken für Planungsarbeiten aufgewendet. Ganz offensichtlich kommt das Projekt nicht so voran, wie es die Abag, der Kanton und Pilatus gerne hätten. Markus Kälin sagt denn auch:

«Es ist erstaunlich, wie gewisse Kreise das Flugplatzprojekt mit Umnutzung und Neubau trotz der klaren Zustimmung der Nidwaldner Stimmbevölkerung hartnäckig zu verzögern oder verhindern versuchen.»

Noch immer liegt auch kein Betriebsreglement vor. Dieses ist Teil des Umnutzungsgesuches. «Derzeit haben die Parteien die Möglichkeit im Rahmen des rechtlichen Gehörs ihre letzten Stellungnahmen, die Schlussbemerkungen, im Verfahren einzubringen», sagt Urs Holderegger, Sprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). «Bevor die Instruktion gänzlich abgeschlossen ist, sind Aussagen zum Verfahrensverlauf jeweils mit Unsicherheiten behaftet, allerdings rechnet das Bazl mit einer Verfügung in der ersten Frühlingshälfte.»

Weiterzug an Bundesgerichte?

Markus Kälin erwartet jedoch, dass wegen der Einsprachen von Verbänden, Genossenkorporationen, einer Gemeinde und Privatpersonen noch einige Zeit vergehen könnte, bis zur rechtskräftigen Genehmigung des Umnutzungsgesuchs

«Wir müssen damit rechnen, dass die Einsprecher die Verfügung des Bazl im Umnutzungsverfahren mit Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen und das Bundesgericht in Lausanne weiterziehen werden.»

Möglicherweise werden der Kanton und die Pilatus Flugzeugwerke also vorerst weiterhin Defizite der Abag tragen müssen. Der angestrebte selbsttragende Flugplatzbetrieb hängt nämlich massgeblich von der Realisierung des Neubauprojektes ab. «Das dazu notwendige Plangenehmigungsverfahren kann jedoch erst nach rechtskräftiger Genehmigung des Umnutzungsgesuchs in Angriff genommen werden», erklärt Markus Kälin.

Flugbewegungen haben markant abgenommen

Die Planerfolgsrechnungen vor der Abstimmung gingen von vorgesehenen Investitionen und dem zu erwartenden Flugbetrieb aus. Erträge sollten sich hauptsächlich aus den Landegebühren, dem Hangaring (Vermietung von Abstellplätzen), dem Flugbetrieb (inklusive Nebenleistungen), dem Verkauf von Treibstoff und dem Infrastrukturbeitrag der Korporation Buochs ergeben. In der Abstimmungsbotschaft von 2017 wurde vorgerechnet, dass unter Berücksichtigung der dargelegten Nebeneinnahmen ab einem Bereich zwischen 16’500 und 18’000 Flugbewegungen ein ausgeglichener, kostendeckender Betrieb erzielt werden könne.

Zu den Flugbewegungen auf dem Flugplatz Buochs, die laut Markus Kälin im Wesentlichen vom Flugbetrieb von Pilatus abhängen, finden sich in den Pilatus Geschäftsberichten 2018 und 2019 Angaben. Danach wurde 2018 mit 16’134 Flugbewegungen (eine Flugbewegung entspricht einem Start und einer Landung) gegenüber dem Vorjahr 2017 ein Minus von sieben Prozent festgestellt. 7719 entfielen auf Pilatus, 3307 auf die Segelfluggruppe Nidwalden, 4180 Flugbewegungen wurden durch dritte Nutzer verbucht und 928 fielen auf die Luftwaffe. 2019 ging das Flugbetriebsaufkommen in allen Segmenten markant zurück und sank auf 13’945. 2020 dürften es sogar weniger als 12’000 sein. Das Jahr sei wegen Covid aber nicht repräsentativ, sagt der Abag-Verwaltungsratspräsident. Dass die Defizite trotzdem nicht höher waren, liegt laut Markus Kälin daran, «dass 2019 die Gebühren um 10 Prozent erhöht und gleichzeitig Prozesse optimiert wurden, um Kosten einzusparen».

Der Zeitplan wird nun aber immer enger. Vor der Abstimmung ging die Regierung davon aus, dass der Flugplatz spätestens 2025 Gewinn abwerfen werde. Und ginge es nach ihrem damaligen Businessplan, so wären 2031 die 20’000 möglichen Flugbewegungen vollumfänglich ausgeschöpft – auch weil südlich der Hauptpiste Flächen für Aviatik, Industrie und Gewerbe entstehen sollten.